Zum Inhalt springen
Tesla-ZubehörTesla-Fragen
Tesla Wartung & Laden

Tesla als Firmenwagen versteuern: Die 0,25-Prozent-Regel bis 100.000 Euro Listenpreis

Wird ein Tesla als Dienstwagen auch privat genutzt, muss dieser geldwerte Vorteil versteuert werden – für ein reines Elektrofahrzeug reichen dafür pauschal 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat, solange dieser 100.000 Euro nicht überschreitet Quelle. Diese Grenze gilt für alle nach dem 30. Juni 2025 angeschafften Fahrzeuge; zuvor lag sie bei 70.000 Euro Quelle. Oberhalb der Grenze verdoppelt sich der Satz auf 0,5 Prozent, bei einem Verbrenner-Dienstwagen sind es unabhängig vom Preis ohnehin 1 Prozent Quelle. Für Tesla-Fahrerinnen und -Fahrer mit Firmenwagen entscheidet damit vor allem das gewählte Modell, wie stark sich dieser Steuervorteil am Ende tatsächlich auswirkt.

Die Rechtslage: 0,25 Prozent bis 100.000 Euro, 0,5 Prozent darüber

Grundlage ist § 6 Absatz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG): Für die private Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs ist die Bemessungsgrundlage „nur zu einem Viertel anzusetzen“, wenn der Bruttolistenpreis „nicht mehr als 100.000 Euro beträgt“ Quelle. Diese Viertelregel gilt nach dem Gesetzeswortlaut für Fahrzeuge, die zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 1. Januar 2031 angeschafft, geleast oder im Rahmen einer vergleichbaren Nutzungsüberlassung erstmals überlassen wurden Quelle.

Die 100.000-Euro-Grenze selbst ist erst seit kurzem so hoch. Bis Ende 2023 lag sie bei 60.000 Euro; das Wachstumschancengesetz hob sie rückwirkend für ab dem 1. Januar 2024 angeschaffte Fahrzeuge auf 70.000 Euro an Quelle. Seit dem 1. Juli 2025 gilt für neu angeschaffte Fahrzeuge die aktuelle Grenze von 100.000 Euro statt der bisherigen 70.000 Euro, eingeführt durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland Quelle. Welche Grenze zählt, richtet sich nach dem Anschaffungszeitpunkt des jeweiligen Fahrzeugs: Ein 2024 bestellter Firmenwagen bleibt für seine gesamte Nutzungsdauer an der damals gültigen Grenze von 70.000 Euro, auch wenn die Grenze inzwischen weiter angehoben wurde.

Ein Verbrenner-Dienstwagen wird dagegen unabhängig von seinem Preis durchgehend mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert Quelle. Weil ein Tesla als reines Elektrofahrzeug keine zusätzlichen Kriterien bei Reichweite oder CO2-Ausstoß erfüllen muss, wie sie für Plug-in-Hybride gelten, kommt bei ihm automatisch die günstigere Viertelregel zur Anwendung, sofern der Bruttolistenpreis unterhalb der jeweils gültigen Grenze liegt.

Die 0,25- beziehungsweise 0,5-Prozent-Regel ist zudem nicht die einzige Methode, einen Tesla-Dienstwagen zu versteuern. Als Alternative zur pauschalen Methode nennt der ADAC das Führen eines Fahrtenbuchs: Dabei muss jede einzelne Fahrt dokumentiert und zugleich jede vom Arbeitgeber getragene Kostenposition nachgewiesen werden Quelle. Dieser zusätzliche Aufwand lohnt sich vor allem bei einem hohen betrieblichen Nutzungsanteil; wer überwiegend privat fährt, kommt mit der hier beschriebenen Pauschalmethode in der Regel günstiger und ohne laufenden Dokumentationsaufwand weg.

So wirkt sich das beim Tesla aus: Model 3 und Model Y klar drunter, Model S und Model X drüber

Welcher Steuersatz am Ende greift, hängt beim Tesla stark vom gewählten Modell ab. Der Tesla Model Y liegt laut ADAC-Autokatalog mit seinen aktuellen Versionen zwischen 39.990 Euro für die Einstiegsversion Quelle und 55.490 Euro für die Premium-AWD-Variante mit sieben Sitzen Quelle. Bei einem Bruttolistenpreis von 39.990 Euro ergibt die 0,25-Prozent-Regel einen monatlich zu versteuernden geldwerten Vorteil von rund 100 Euro, bei 55.490 Euro sind es rund 139 Euro. Der Tesla Model 3 startet laut ADAC in seiner seit Dezember 2025 angebotenen Version bei 36.990 Euro Quelle – das entspricht rund 92 Euro monatlichem geldwertem Vorteil nach der 0,25-Prozent-Regel. Beide Modelle bleiben damit weit unterhalb der 100.000-Euro-Grenze.

Beim Model S und beim Model X sieht die Rechnung anders aus. Der ADAC-Autokatalog nennt für den Tesla Model S in seiner aktuellen Version einen Grundpreis von 109.990 Euro Quelle, für die Plaid-Variante 119.990 Euro Quelle – beide Werte liegen bereits oberhalb der 100.000-Euro-Grenze, sodass nicht die 0,25-Prozent-, sondern die 0,5-Prozent-Regel greift. Das ergibt einen monatlichen geldwerten Vorteil von rund 550 Euro für den Grundpreis und rund 600 Euro für die Plaid-Version. Beim Model X liegt der Grundpreis laut ADAC bei 114.990 Euro Quelle, die Plaid-Variante bei 124.990 Euro Quelle – auch hier gilt deshalb durchgehend die 0,5-Prozent-Regel, mit rund 575 beziehungsweise 625 Euro monatlichem geldwertem Vorteil. Wer sich für ein Model S oder Model X als Dienstwagen entscheidet, sollte diesen Unterschied vor der Bestellung mit der Lohnbuchhaltung durchrechnen, statt automatisch von der günstigeren Elektroauto-Regel auszugehen.

Für die monatliche Lohnabrechnung macht dieser Unterschied beim geldwerten Vorteil über ein Jahr gerechnet mehrere tausend Euro aus: Bei einem Model Y zum Grundpreis summiert sich die 0,25-Prozent-Regel auf rund 1.200 Euro geldwerten Vorteil im Jahr, bei einem Model S zum Grundpreis sind es wegen der 0,5-Prozent-Regel bereits rund 6.600 Euro. Dieser geldwerte Vorteil erhöht das zu versteuernde Einkommen und damit auch die darauf entfallende Lohnsteuer; wie stark sich das auf den Netto-Betrag auswirkt, hängt zusätzlich vom individuellen Steuersatz der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ab.

Der teure Irrtum: Rabatt oder Umweltbonus ändern nichts am Bruttolistenpreis

Ein verbreiteter Irrtum betrifft Rabatte: Wer bei Tesla eine Preisaktion nutzt oder sich beim Kauf einen Nachlass aushandelt, zahlt dadurch zwar weniger für das Fahrzeug – für die Berechnung des geldwerten Vorteils ändert das nach Angaben des ADAC jedoch nichts. „Rabatte sind für die Berechnung des geldwerten Vorteils irrelevant: Einen Abzug auch marktüblicher Rabatte vom Listenpreis lässt das Gesetz nicht zu“, stellt der ADAC klar Quelle. Maßgeblich bleibt also der Bruttolistenpreis, wie er zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der Preisliste des Herstellers steht – unabhängig davon, was tatsächlich gezahlt wurde.

Das betrifft Tesla-Käuferinnen und -Käufer regelmäßig, weil der Hersteller seine Listenpreise in Deutschland in den vergangenen Jahren mehrfach kurzfristig gesenkt oder mit befristeten Aktionen beworben hat. Für die Dienstwagenbesteuerung zählt in jedem Fall der Preis, der zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der offiziellen Preisliste ausgewiesen ist, nicht der im Kaufvertrag verhandelte Betrag. Wer sicherstellen will, welcher Satz auf ihn zutrifft, sollte deshalb vor der Bestellung den genauen, zum Zulassungszeitpunkt gültigen Bruttolistenpreis der gewünschten Konfiguration bei Tesla oder über die Lohnbuchhaltung dokumentieren – und diesen Nachweis für eine mögliche spätere Prüfung aufbewahren.

Dieselbe Logik gilt in die andere Richtung: Nach dem Gesetzeswortlaut selbst zählt neben dem inländischen Listenpreis bei Erstzulassung auch „die Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer“ zum maßgeblichen Bruttolistenpreis Quelle. Wählt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer beim Tesla also werkseitig verbaute Zusatzausstattung, etwa ein größeres Akkupaket, erhöht sich damit auch der für die Besteuerung maßgebliche Bruttolistenpreis der Konfiguration – im Einzelfall kann das sogar über die 100.000-Euro-Grenze hinausführen, wenn ein an sich günstigeres Modell mit viel Zusatzausstattung bestellt wird. Vor der verbindlichen Bestellung lohnt sich deshalb ein Blick auf den tatsächlichen Listenpreis der gewählten Konfiguration, nicht nur auf den beworbenen Einstiegspreis des Modells.

Quellen

  1. Gesetze im Internet — § 6 EStG, Absatz 1 Nummer 4 (Bewertung von Wirtschaftsgütern)
  2. auto motor und sport — Wichtige Gesetze: Der E-Dienstwagen darf jetzt 100.000 Euro kosten
  3. electrive.net — E-Dienstwagen: Preisgrenze für 0,25-Prozent-Regelung steigt auf 70.000 Euro
  4. ADAC — E-Auto als Firmenwagen: Versteuerung und Abrechnung
  5. ADAC Autokatalog — Tesla Model Y (ab 10/25), Grundpreis
  6. ADAC Autokatalog — Tesla Model Y Premium AWD (7-Sitzer, ab 02/26), Grundpreis
  7. ADAC Autokatalog — Tesla Model 3 (ab 12/25), Grundpreis
  8. ADAC Autokatalog — Tesla Model S (10/25–04/26), Grundpreis
  9. ADAC Autokatalog — Tesla Model S Plaid (10/25–04/26), Grundpreis
  10. ADAC Autokatalog — Tesla Model X (10/25–04/26), Grundpreis
  11. ADAC Autokatalog — Tesla Model X Plaid (10/25–04/26), Grundpreis

Dieser Artikel dient der Information und wurde unabhängig verfasst. Fahrzeugdaten und Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die genannten Quellen.