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Tesla-Hauptuntersuchung: erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate

Die erste Hauptuntersuchung (HU) Ihres Tesla ist nach 36 Monaten fällig, jede weitere nach 24 Monaten. Das schreibt die Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Personenkraftwagen vor Quelle. Die Frist gilt auch für Elektroautos, der Prüfumfang aber ist ein anderer als bei einem Verbrenner: Im Mittelpunkt stehen das Hochvoltsystem und die Ladeanschlüsse, die Abgasuntersuchung entfällt bei reinen Elektroautos Quelle. Dieser Leitfaden erklärt, wann die Untersuchung fällig ist, was dabei geprüft wird und was die Plakette auf Ihrem Kennzeichen nachweist.

Die Fristen im Gesetz: 36 Monate, dann 24

Halterinnen und Halter müssen ihre Fahrzeuge auf eigene Kosten in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen. Die Pflicht ergibt sich aus § 29 der StVZO, der auf die Anlagen VIII und VIIIa verweist Quelle. Die konkreten Zeitabstände stehen in Anlage VIII. Für einen erstmals zugelassenen Personenkraftwagen beträgt die Frist für die erste Hauptuntersuchung 36 Monate, für alle weiteren Hauptuntersuchungen 24 Monate Quelle.

Entscheidend ist, wann die Frist zu laufen beginnt. Nach Nummer 2.3 der Anlage VIII beginnt die Frist für die nächste Untersuchung mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung. Bei einem neuen Fahrzeug zählt stattdessen der Monat und das Jahr der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens; ein Kurzzeitkennzeichen löst die Frist nicht aus Quelle. Ihr Tesla läuft also nicht nach dem Kaufdatum oder dem Auslieferungstag, sondern nach dem Monat der Zulassung.

Auch die Angabe in der Plakette ist an den Monat gebunden. Nach § 29 Absatz 2 hat die Halterin oder der Halter den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen nachzuweisen Quelle. Abgelaufene Plaketten sind vor dem Anbringen einer neuen zu entfernen Quelle.

Die Vorschrift nennt also den Monat als letzten Termin, nicht den Tag. Wer einen Termin plant, sollte deshalb auf den Monat achten, den die Plakette zeigt.

Was der Prüfer bei einem Elektroauto kontrolliert

Die Prüfung eines Elektroautos unterscheidet sich vor allem bei den Systemen, die es nur im Elektroauto gibt. TÜV NORD nennt als Schwerpunkte das Hochvoltsystem, das Batteriemanagementsystem, die Rekuperation, den Fahrgeräuschsimulator und die Ladeanschlüsse Quelle. Die Batterie gehört dabei zum Hochvoltsystem, das nach Angaben des Prüfers umfangreich geprüft wird Quelle.

Die Anlage VIIIa, die die Prüfpunkte für die Hauptuntersuchung festlegt, führt unter Nummer 6.8.4 den Verlust von Flüssigkeiten auf. Dort steht die Batterie neben Motor, Antrieb, Lenkanlage, Tank, Bremsanlage und Klimaanlage Quelle. Der Prüfer schaut also auch auf Auffälligkeiten an der Batterie, nicht nur auf die Elektronik.

Zur Abgasuntersuchung sagt TÜV NORD eindeutig: Bei reinen Elektrofahrzeugen entfällt dieser Prüfpunkt, bei Hybriden dagegen nicht Quelle. Für rein elektrische Fahrzeuge gilt diese Ausnahme.

Das Ladekabel gehört nach Angaben von TÜV NORD derzeit nicht zum Prüfumfang. Eine Pflicht, das Kabel mitzuführen, besteht ebenfalls nicht Quelle. Die Ladeanschlüsse am Fahrzeug selbst werden dagegen geprüft.

Bei den Isolationswerten ist die Lage vorsichtig zu beschreiben. TÜV NORD nennt spezielle Messungen des Isolationswiderstands als denkbar, also nicht als festen Prüfschritt von heute Quelle. Wer mit einem Prüfer über Isolationsmessungen spricht, sollte also nicht von einer gesetzlichen Pflicht ausgehen, sondern den aktuellen Prüfumfang der Werkstatt erfragen.

Plakette, Mängel und der Termin

Die Plakette bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung den Vorschriften der Anlage VIII entspricht. Nach § 29 Absatz 3 darf sie nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn diese Vorschriften eingehalten sind Quelle. Die Plakette ist also keine Dauergarantie, sondern ein Nachweis für den Tag der Prüfung.

Die Prüfung dürfen nur dazu berechtigte Personen durchführen, die § 29 Absatz 2 nennt Quelle. Die Frist für die nächste Untersuchung läuft ab dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung Quelle.

Ein neuer Tesla braucht also nach 36 Monaten eine erste HU und danach alle 24 Monate eine weitere.

Was Sie vor dem Termin tun können

Für die Vorbereitung bleibt der Gesetzestext die verlässlichste Grundlage. Prüfen Sie, welcher Monat auf der aktuellen Plakette steht, und rechnen Sie die Frist von dort aus. Wenn das Kennzeichen eine Plakette trägt, deren Monat schon vorbei ist, sollten Sie den Termin nicht weiter aufschieben.

Wenn Sie wissen wollen, ob ein bestimmter Punkt geprüft wird, fragen Sie die Prüfstelle nach dem aktuellen Prüfumfang. Der Gesetzestext nennt die Pflichtpunkte, und TÜV NORD beschreibt die Schwerpunkte für Elektroautos. Beides zusammen ergibt ein vollständiges Bild, mit dem sich die Vorbereitung auf den Termin planen lässt.

Die Vorschriften verlangen, dass die Prüfung durch eine berechtigte Person und nach Anlage VIII erfolgt. Welche Prüfstelle Sie wählen, bleibt Ihnen überlassen Quelle.

Quellen

  1. Gesetze im Internet — StVZO § 29, Untersuchung der Kraftfahrzeuge
  2. Gesetze im Internet — StVZO Anlage VIII, Fristen der Hauptuntersuchung
  3. Gesetze im Internet — StVZO Anlage VIIIa, Prüfpunkte der Hauptuntersuchung
  4. TÜV NORD — Elektroautos bei der Hauptuntersuchung

Dieser Artikel dient der Information und wurde unabhängig verfasst. Fahrzeugdaten und Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die genannten Quellen.