THG-Quote für Ihren Tesla: Schätzwert, Fristen und Steuer erklärt

Wer einen reinen Elektro-Tesla in Deutschland zugelassen hat, kann sich einmal im Jahr einen pauschalen Schätzwert Ladestrom vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und diese Bescheinigung über einen privaten Anbieter an einen quotenverpflichteten Mineralölkonzern vermarkten Quelle – 2026 sind das 2.000 Kilowattstunden, wie der ADAC berichtet Quelle. Anbieter zahlen dafür 2026 marktüblich über 300 Euro, ebenfalls laut ADAC Quelle. Gehört Ihr Model 3, Model Y, Model S oder Model X zu Ihrem Privatvermögen, bleibt die Prämie dabei steuerfrei Quelle. Wer die Meldefrist zum 15. November verpasst, geht für das laufende Jahr leer aus Quelle.
Was die THG-Quote ist und wer davon profitiert
Die 38. BImSchV regelt, wie Strom aus Elektrofahrzeugen auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) angerechnet wird: Mineralölkonzerne müssen die Treibhausgase ihrer in Verkehr gebrachten Kraftstoffe jährlich um eine festgesetzte Quote mindern, und dürfen dafür vom Umweltbundesamt bescheinigte Strommengen aus Elektrofahrzeugen erwerben Quelle. Das Umweltbundesamt selbst zahlt dabei keine Prämie aus: Es stellt ausschließlich die Bescheinigung über die Strommenge und die daraus errechneten Treibhausgasemissionen aus. Bezahlt wird von privaten Anbietern, die diese Bescheinigungen sammeln und an die quotenverpflichteten Konzerne weiterverkaufen Quelle.
Berechtigt ist, wer als sogenannter Ladepunktbetreiber gilt. Bei nicht-öffentlichem Laden, also beim Laden zu Hause oder an der eigenen Wallbox, gilt dafür die Person als Ladepunktbetreiber, auf die das Elektrofahrzeug nachweislich zugelassen ist Quelle. Das betrifft grundsätzlich jeden privaten Tesla-Halter, unabhängig davon, ob das Fahrzeug auf eine natürliche oder eine juristische Person zugelassen ist Quelle. Weil das Umweltbundesamt keine bilateralen Verträge mit einzelnen Privatpersonen erwartet, können Halterinnen und Halter einen Dienstleister, etwa einen Stromanbieter oder ein spezialisiertes THG-Portal, dazu bestimmen, die Meldung in ihrem Namen vorzunehmen und die gesammelten Strommengen gebündelt zu vermarkten – das sogenannte Pooling Quelle.
Der pauschale Schätzwert gilt für Fahrzeuge der Klasse M1, zu der auch alle vier Tesla-Modelle zählen, und wird vom zuständigen Bundesministerium festgelegt, weil eine genaue Messung des zu Hause geladenen Stroms in der Regel nicht möglich ist Quelle; für 2026 liegt dieser Wert bei 2.000 Kilowattstunden Quelle. Der Wert wird pro Fahrzeug einmal pro Kalenderjahr bescheinigt, unabhängig davon, wie viel Sie tatsächlich geladen haben und selbst wenn das Fahrzeug erst im Laufe des Jahres zugelassen wurde Quelle.
So läuft die Anmeldung ab, und diese Frist müssen Sie kennen
Nicht auf den Schätzwert anrechnen lässt sich dagegen der Strom, den Sie unterwegs an einem Tesla Supercharger laden. Für öffentlich zugängliche Ladepunkte gilt nach der 38. BImSchV eine eigene Regel: Anspruchsberechtigt ist dort der Betreiber des Ladepunkts, also wer bestimmenden Einfluss auf dessen Betrieb hat und für Funktionsfähigkeit, Wartung und den Netzanschluss verantwortlich ist Quelle. An einem Supercharger ist das Tesla selbst, nicht die Fahrerin oder der Fahrer, die dort nur laden. Der pauschale Schätzwert für nicht-öffentliches Laden – 2.000 Kilowattstunden im Jahr 2026 Quelle – deckt deshalb ausschließlich den Strom ab, den Sie zu Hause an der eigenen Wallbox oder Steckdose laden Quelle; wie viel davon Sie tatsächlich privat geladen haben, spielt für die Höhe des Pauschalwerts keine Rolle, da er jedem zugelassenen Elektrofahrzeug unabhängig vom tatsächlichen Ladeverhalten in gleicher Höhe zugerechnet wird Quelle.
Als Nachweis genügt eine Kopie der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I Ihres Tesla; sie muss lesbar sein und Halter, Erstzulassungsdatum, Fahrzeugidentifikationsnummer und Fahrzeugklasse erkennen lassen Quelle. In der Praxis reichen Sie diese Kopie bei einem Anbieter Ihrer Wahl ein, der die Angaben prüft und die Meldung an das Umweltbundesamt formlos per E-Mail vornimmt Quelle.
Entscheidend ist die Frist: Die Meldung der Strommenge für nicht-öffentliches Laden muss dem Umweltbundesamt bis zum Ablauf des 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres vorliegen Quelle. Diese gesetzliche Frist steht nicht zur Disposition: Eine Bescheinigung für weiter zurückliegende Jahre ist nachträglich nicht mehr möglich Quelle. Eine feste Bearbeitungsdauer sichert das Umweltbundesamt nicht zu; Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet Quelle. Ist die Prüfung erfolgreich, stellt das Umweltbundesamt einen kostenfreien Bescheid als PDF-Datei aus, mit dem der Anbieter am Quotenhandel teilnehmen und die Prämie an Sie auszahlen kann Quelle.
Lehnt das Umweltbundesamt den Antrag ab, hat das meist einen von wenigen Gründen: Die Strommenge für Ihr Fahrzeug wurde in diesem Verpflichtungsjahr bereits einem anderen Halter oder demselben Dienstleister im Vorjahr bescheinigt, die eingereichte Zulassungsbescheinigung ist unleserlich oder unvollständig, das Fahrzeug ist gar nicht zulassungspflichtig, oder dem Umweltbundesamt liegt für dieselbe Fahrzeugidentifikationsnummer bereits eine aktuellere Zulassung vor Quelle. Eine einmal eingereichte Meldung lässt sich zudem nicht mehr auf einen anderen Anbieter übertragen, sobald sie beim Umweltbundesamt eingegangen ist: Wer den Anbieter wechseln möchte, muss den ursprünglichen Antrag zurückziehen und danach neu einreichen lassen Quelle. Klären Sie deshalb vor der Einreichung, welcher Anbieter die Meldung übernehmen soll, statt es sich später anders zu überlegen.
Wichtig bei einem Fahrzeugverkauf während des laufenden Jahres: Der Schätzwert kann für jedes Fahrzeug nur einmal pro Kalenderjahr bescheinigt werden, unabhängig davon, wie viele Halter es im Jahresverlauf hatte. Berechtigt ist zunächst, wer im Jahr auf das Fahrzeug zugelassen war; sobald einem Halter die Strommenge beschieden wurde, gilt das Fahrzeug für dieses Jahr als „verbraucht”, und Anträge weiterer Halter werden abgelehnt Quelle. Verkäufer sind deshalb verpflichtet, den Käufer darüber zu informieren, wenn für das Fahrzeug in diesem Jahr bereits eine Bescheinigung erfolgt ist Quelle.
Was von der Prämie übrig bleibt: Steuer und Marktpreis
Wie viel Ihnen ein Anbieter für die bescheinigte Strommenge zahlt, legt nicht der Staat fest, sondern der freie Markt zwischen den Anbietern und den quotenverpflichteten Mineralölkonzernen. Für 2026 nennt der ADAC Angebote von über 300 Euro pro Fahrzeug Quelle; ein Vergleich zwischen mehreren Anbietern lohnt sich also, bevor Sie sich für einen entscheiden.
Für die meisten privaten Tesla-Halter ist die ausgezahlte Prämie zusätzlich steuerlich attraktiv: Gehört Ihr Fahrzeug zu Ihrem Privatvermögen, unterliegt die Zahlung nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Steuern weder der Einkommensteuer noch der Umsatzsteuer Quelle. Anders bei einem Firmenwagen oder einem Fahrzeug im Betriebsvermögen eines Selbstständigen: Dort zählt die Prämie als Betriebseinnahme nach den allgemeinen steuerlichen Regeln und wird zusätzlich umsatzsteuerpflichtig, wenn das Fahrzeug dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet ist Quelle. Wer seinen Tesla privat hält und einmal im Jahr eine Kopie der Zulassungsbescheinigung bei einem Anbieter einreicht, muss sich um diese Unterscheidung in aller Regel keine Gedanken machen und kann die Prämie ohne weitere Angaben in der Steuererklärung behalten.
Weil weder das Umweltbundesamt noch eine andere Behörde einen festen Preis für die bescheinigte Strommenge vorgibt, lohnt sich vor der Wahl eines Anbieters ein Blick auf mehrere Angebote: Die Spanne, die der ADAC für 2026 nennt, zeigt bereits, dass einzelne Anbieter deutlich mehr als andere zahlen können, je nachdem, wie sie die gesammelten Strommengen an die quotenverpflichteten Mineralölkonzerne weitervermarkten Quelle. Ein Anbieterwechsel von Jahr zu Jahr ist dabei ohne Weiteres möglich, da die Meldung ohnehin jedes Jahr neu erfolgen muss und sich nicht automatisch verlängert.
Quellen
Dieser Artikel dient der Information und wurde unabhängig verfasst. Fahrzeugdaten und Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die genannten Quellen.



