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Tesla FSD in Deutschland: Bilger erwägt nationalen Alleingang ohne EU-Einigung

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hält eine EU-weite Zulassung von Teslas Fahrassistenzsystem FSD (Überwacht) für sinnvoll, schließt aber einen rein deutschen Alleingang nicht aus, falls sich die EU-Staaten nicht einigen: Man müsse dann besprechen, „was man in Deutschland tun könne“, sagte er laut dpa am Dienstag auf einer Fachkonferenz von Tagesspiegel Background in Berlin Quelle. Genau an diesem 6. Oktober 2026 tagte in Brüssel auch der zuständige EU-Ausschuss TCMV zum niederländischen Zulassungsantrag – allerdings ohne Abstimmung, wie bereits dessen Tagesordnung zeigte Quelle. Für Ihren Tesla in Deutschland ändert sich dadurch vorerst nichts, FSD (Überwacht) bleibt gesperrt – doch ein nationaler Weg dorthin ist seit dieser Woche erstmals ministeriell im Gespräch.

Die TCMV-Sitzung vom 6. Oktober: Diskussion statt Abstimmung

Ausgangspunkt der ganzen Debatte ist eine Entscheidung der niederländischen Zulassungsbehörde RDW: Sie hat FSD Supervised am 10. April 2026 eine vorläufige EU-Typgenehmigung nach Artikel 39 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt Quelle. Andere Mitgliedstaaten dürfen diese Genehmigung nach Absatz 5 für ihr eigenes Gebiet übernehmen, wenn sie das der RDW schriftlich mitteilen; bis Ende September haben das Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien und zuletzt Tschechien getan, zusammen mit den Niederlanden rund zwölf Prozent der EU-Bevölkerung Quelle. Für eine EU-weite Zulassung reicht das nicht: Nötig ist eine qualifizierte Mehrheit von 15 von 27 Mitgliedstaaten, die zusammen 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren Quelle. Erst danach kann die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen, der die niederländische Zulassung EU-weit in Kraft setzt Quelle. Der Tagesordnungsentwurf für die TCMV-Sitzung am 6. Oktober sah dafür aber nur 25 Minuten Fortsetzung der Diskussion vor, keine Abstimmung – Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien hatten die niederländische Genehmigung bis dahin nicht übernommen Quelle. Die nächste TCMV-Sitzung findet erst im Dezember statt, frühestens dann ist mit einer EU-weiten Entscheidung zu rechnen.

Bilgers Vorstoß: ein möglicher deutscher Weg nach Artikel 39 Absatz 5

Bilger räumte in seiner Rede offene technische Fragen und ungeklärte Haftungsfragen ein, stellte aber Innovation und mögliche Vorteile für die Verkehrssicherheit in den Vordergrund Quelle. Dass ein solcher Alleingang rechtlich überhaupt möglich wäre, ist dabei kein Neuland für den Ausschuss: Dasselbe TCMV-Verfahren hatte bereits im März 2024 Fords Fahrassistenzsystem BlueCruise freigegeben, mit Deutschland als Antragsteller Quelle. In der Sache sind Ministerium und Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aber noch nicht so weit: Sie werten die niederländischen Unterlagen aus und stehen dazu mit RDW und Tesla im Austausch, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Hirte auf abgeordnetenwatch.de Quelle. Das KBA arbeite an einer eigenen Position und wolle dafür ein Tesla-Fahrzeug selbst erproben; einen Termin für den Abschluss nannte Hirte nicht. Als konkreten Klärungspunkt führte er an, dass das System eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit veranlassen kann Quelle.

Was ein deutscher Alleingang für Sie bedeuten würde

Mit der Sorge um die Geschwindigkeitsfunktion steht Berlin nicht allein: Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen und die Niederlande äußerten laut Reuters Bedenken zu Tempo, vereisten Straßen und der Frage, ob Fahrer die Schutzmechanismen gegen Handynutzung umgehen können, Frankreich bemängelte Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit im Stadtverkehr Quelle. Die RDW stuft FSD Supervised ausdrücklich als Fahrerassistenzsystem ein, nicht als autonomes System: Sie bleiben verantwortlich und müssen jederzeit eingreifen können, auch wenn die Hände nicht dauerhaft am Lenkrad liegen müssen – Sensoren prüfen stattdessen, ob Sie auf die Straße schauen Quelle. Nach eigenen Angaben hat die RDW das System mehr als anderthalb Jahre untersucht; rund 40.000 Teslas mit FSD Supervised hätten in den Niederlanden bereits 24 Millionen Kilometer ohne relevante Vorfälle zurückgelegt Quelle. Tesla selbst beziffert die Unfallhäufigkeit mit FSD als 4,1-mal niedriger als bei manuell gefahrenen Teslas – eine Herstellerangabe, die bislang nicht unabhängig geprüft ist Quelle. Sollte die EU-Kommission eine Genehmigung im regulären Verfahren später doch ablehnen, würde sie laut Verordnung sechs Monate danach aufgehoben; bis dahin zugelassene Fahrzeuge blieben in den übernehmenden Staaten aber weiter zugelassen, wie sich das auf später per Software freigeschaltete Funktionen auswirken würde, ist offen Quelle. Solange weder ein deutscher Alleingang noch die EU-weite Abstimmung im Dezember etwas entschieden haben, bleibt für Sie als Tesla-Fahrer in Deutschland FSD (Überwacht) ausgeschaltet.

Quellen

  1. heise online — Teslas FSD: Verkehrsminister will notfalls deutschen Sonderweg prüfen
  2. Reuters via kfgo.com — EU vote on Tesla's supervised self-driving system pushed back
  3. electrive.net — EU-Abstimmung über Tesla FSD frühestens im Dezember

Dieser Artikel dient der Information und wurde unabhängig verfasst. Fahrzeugdaten und Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die genannten Quellen.