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Tesla Assisted Driving: Wer haftet in Deutschland bei einem Unfall?

Wer mit Tesla Assisted Driving in Deutschland einen Unfall verursacht, hat es mit zwei Haftungsregeln zu tun, die im Straßenverkehrsgesetz stehen. Das Bundesverkehrsministerium hält fest, dass der Fahrer „zu 100 Prozent“ für die sichere Fahrzeugführung verantwortlich bleibt Quelle. Daneben haftet nach § 7 StVG der Halter, unabhängig von einem Verschulden. Offen ist, wie der Gesetzgeber das System einordnet; die europäische Entscheidung dazu fällt frühestens im Dezember 2026.

Die Haftung des Halters nach § 7 StVG

Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt, ist nach § 7 Abs. 1 StVG der Halter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen Quelle. Auf ein eigenes Verschulden des Halters kommt es dabei nicht an. Ausgeschlossen ist die Ersatzpflicht nur, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde Quelle.

Für Sie als Tesla-Besitzer und Halter bedeutet das: Dieses Risiko tragen Sie unabhängig davon, ob das Assistenzsystem aktiv war. Die Vorschrift nennt Assistenzsysteme nicht, sie gilt für jedes Kraftfahrzeug Quelle. Ob der Halter zugleich am Steuer sitzt, spielt für diese Regel keine Rolle.

Der Fahrer nach § 18 StVG und die Frage des Verschuldens

Der Fahrer ist nach § 18 Abs. 1 StVG neben dem Halter zum Schadensersatz verpflichtet, aber nur, wenn der Schaden durch sein Verschulden verursacht wurde. Fehlt dieses Verschulden, ist seine Ersatzpflicht ausgeschlossen Quelle. Für Sie als Fahrer kommt es damit darauf an, ob Ihnen ein Verschulden vorgeworfen werden kann, und nicht allein darauf, dass das System aktiv war.

Genau hier liegt die Frage, die das Ministerium offenlässt: Wer hat einen Fehler gemacht, wenn das System falsch lenkt oder bremst und der Fahrer nicht eingreifen konnte? Laut Ministerium wurden im Gespräch mit Tesla im September auch Fragen der Verantwortung genau geprüft Quelle. Verkehrsminister Steffen Bilger zählt die Haftungsfragen nach dem Bericht des Fachmagazins electrive weiterhin zu den Punkten, die noch zu klären sind Quelle. Die beiden Paragrafen, die Assistenzsysteme nicht ausdrücklich erwähnen, geben darauf keine Antwort.

Was § 1b StVG verlangt und was offen bleibt

Das Straßenverkehrsgesetz kennt eine eigene Regel für automatisierte Fahrfunktionen. Nach § 1b Abs. 1 StVG darf sich der Fahrer während der Fahrzeugführung mittels solcher Funktionen vom Verkehrsgeschehen abwenden, muss dabei aber so wahrnehmungsbereit bleiben, dass er seiner Pflicht zur Übernahme jederzeit nachkommen kann Quelle. Nach Absatz 2 muss er die Steuerung unverzüglich übernehmen, wenn das System ihn dazu auffordert oder wenn er erkennt oder auf Grund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen für die bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr vorliegen Quelle. Die Übernahmepflicht hängt nach dem Wortlaut also nicht allein davon ab, dass das System Sie auffordert, sondern auch davon, was Sie selbst erkennen müssen.

Ob Tesla Assisted Driving unter diese Regel fällt, sagt keine der genannten Quellen ausdrücklich. Das Ministerium beschreibt das System als Assistenzsystem, das die gesamte Fahraufgabe nicht übernimmt, und hält den Fahrer für verantwortlich Quelle. Wer das System nutzt, sollte sich deshalb nicht darauf verlassen, dass die Abwendungsregel des § 1b gilt.

Die Zulassung auf europäischer Ebene entscheidet der Ausschuss TCMV. Dafür braucht es mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten, die zugleich mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Der nächste Termin ist im Dezember 2026 Quelle. Bilger will sich nach dem electrive-Bericht dafür einsetzen, dass das System zeitnah europaweit genehmigt wird Quelle. Bis dahin gilt im Alltag die Linie des Ministeriums: Die Verantwortung für die Fahrt bleibt bei Ihnen.

Quellen

  1. Bundesministerium für Verkehr — Aktueller Stand bei der Genehmigung eines Tesla-Assistenzsystems
  2. electrive.net — Aus FSD wird Tesla Assisted Driving
  3. Gesetze im Internet — § 7 StVG, Haftung des Halters
  4. Gesetze im Internet — § 18 StVG, Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
  5. Gesetze im Internet — § 1b StVG, Rechte und Pflichten bei automatisierten Fahrfunktionen

Dieser Artikel dient der Information und wurde unabhängig verfasst. Fahrzeugdaten und Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die genannten Quellen.