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Tesla mit E-Kennzeichen braucht keine grüne Umweltplakette mehr, mit normalem Kennzeichen schon

Ein Tesla mit E-Kennzeichen braucht für die Einfahrt in eine Umweltzone künftig keine grüne Plakette mehr. Der Bundesrat hat die dafür nötige Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung am 25. September 2026 zugestimmt (Quelle). Wer seinen Tesla mit normalem Kennzeichen fährt, muss die Plakette weiter führen. Ab wann die Regel gilt, hängt vom Tag der Verkündung ab.

Die Ausnahme steht im Anhang der 35. BImSchV

Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung trägt die Nummer Drucksache 414/26 und ist auf den 15. Juli 2026 datiert (Quelle). Bisher mussten auch reine Elektroautos eine grüne Plakette führen, um in eine Umweltzone zu fahren. Das E-Kennzeichen zeigte zwar schon an sich, dass das Fahrzeug einfahren darf, doch die Plakette war zusätzlich vorgeschrieben (Quelle).

Die Änderung beseitigt diese Doppelung. Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung stehen nun im Anhang 3 der 35. BImSchV und sind damit von der Plakettenpflicht ausgenommen (Quelle). Das E-Kennzeichen erhält man nach dem Entwurf auf Antrag (Quelle). Am Umweltstandard ändert sich nichts: Die Luftqualitätsanforderungen bleiben laut Entwurf unverändert (Quelle).

Ihr Tesla mit normalem Kennzeichen braucht weiter die Plakette

Entscheidend ist das Kennzeichen, nicht allein die Antriebsart. Die Befreiung greift nur bei einem E-Kennzeichen. Ein Model 3 oder Model Y mit normalen Schildern fällt nicht darunter und braucht in einer Umweltzone weiterhin die grüne Plakette, die nach der Verordnung für die Schadstoffgruppe 4 vorgesehen ist (Quelle).

Nach dem Bericht von ElektroQuatsch kommt es auf das E-Kennzeichen an und nicht auf die Antriebsart. Plug-in-Hybride werden dort nicht gesondert behandelt (Quelle). Für Benziner und Diesel ändert sich nichts (Quelle).

Wann die Regel gilt: 1. Oktober 2026 oder 1. Januar 2027

Die Verordnung ist im Bundesrecht als Verordnung vom 25. September 2026 mit der Fundstelle BGBl. I Nr. 278 erfasst (Quelle). Ihr Inkrafttreten regelt Artikel 2: Sie tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft (Quelle).

Daraus folgt: Wurde sie im September verkündet, gilt sie ab dem 1. Oktober 2026. Erfolgte die Verkündung ab Oktober, gilt sie ab dem 1. Januar 2027. Der genaue Verkündungstag ist in den ausgewerteten Quellen nicht genannt. Solange dieser Tag nicht feststeht, sollten Sie die Plakette nicht vorschnell abnehmen.

Was Sie jetzt tun können

Prüfen Sie, welches Kennzeichen an Ihrem Tesla angebracht ist. Mit E-Kennzeichen braucht es nach Inkrafttreten keine Plakette mehr für die Umweltzone. Mit normalem Kennzeichen bleibt die Plakette Pflicht, und die Umweltzonen selbst bleiben unverändert bestehen (Quelle). Wie der Antrag auf ein E-Kennzeichen abläuft, steht im Ratgeber zu diesem Thema auf dieser Website.

Quellen

  1. Bundesrat — Drucksache 414/26, Verordnung der Bundesregierung
  2. Gesetze im Internet — 35. BImSchV, Anhang 3 (Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht)
  3. electrive — Umweltplakettenpflicht für E-Autos wird abgeschafft
  4. ElektroQuatsch — Umweltplakette entfällt mit E-Kennzeichen

Dieser Artikel dient der Information und wurde unabhängig verfasst. Fahrzeugdaten und Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die genannten Quellen.