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Tesla FSD (Überwacht): EU-Abstimmung am 6. Oktober fällt aus, Dezember nächster Termin

Digitaler Bildschirm im Tesla Model 3, über den Fahrassistenzfunktionen gesteuert werden
Digitaler Bildschirm im Tesla Model 3, über den Fahrassistenzfunktionen gesteuert werden · Foto: Mariordo (Mario Roberto Durán Ortiz), CC BY-SA 4.0, zugeschnitten.

Wer gehofft hatte, am 6. Oktober 2026 eine EU-weite Freigabe für Tesla FSD (Überwacht) zu sehen, muss sich neu orientieren: Die Tagesordnung des zuständigen EU-Ausschusses TCMV sieht für diesen Termin nur eine Fortsetzung der Gespräche vor, keine Abstimmung Quelle. Noch am 22. September 2026 war vielfach von einem Abstimmungstermin am 6. Oktober die Rede Quelle. Für Tesla-Fahrer in Deutschland ändert sich dadurch zunächst nichts: FSD (Überwacht) bleibt hierzulande weiterhin nicht zugelassen – und Deutschland ist dabei kein Zuschauer am Rand, sondern zählt neben Frankreich, Italien und Spanien zu den vier Ländern, deren fehlende Zustimmung die nötige Mehrheit bislang blockiert Quelle.

Die Tagesordnung: Gespräche statt Abstimmung am 6. Oktober

Der Tagesordnungspunkt zu Tesla ist im Ausschuss TCMV für den 6. Oktober 2026 lediglich als „Fortsetzung der Gespräche zum Antrag der Niederlande auf eine Genehmigung nach Artikel 39” eingetragen, von 11:45 bis 12:10 Uhr Quelle. Eine Abstimmung ist unter keinem der Tagesordnungspunkte dieser Sitzung vorgesehen Quelle. Damit verschiebt sich der von vielen erwartete Termin: Noch wenige Tage zuvor hatten Berichte den 6. Oktober als Abstimmungstermin über eine EU-weite Freigabe genannt Quelle. Der Ausschuss TCMV tagt danach nicht mehr im Oktober, sodass Dezember 2026 der frühestmögliche Termin für eine neue Abstimmung ist Quelle.

Für eine EU-weite Freigabe braucht es im TCMV eine qualifizierte Mehrheit: mindestens 15 von 27 Mitgliedstaaten, die zugleich mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten Quelle. Dieselbe Schwelle nennt auch die Nachrichtenagentur-Meldung vom 22. September 2026 Quelle.

Sieben Länder haben FSD (Überwacht) national zugelassen, Deutschland noch nicht

Grundlage der Debatte ist eine Ausnahmegenehmigung, die die niederländische Behörde RDW Tesla nach Artikel 39 der EU-Verordnung 2018/858 erteilt hat Quelle. Sechs weitere Länder haben diese Ausnahme seither ebenfalls national anerkannt: Belgien, Dänemark, Estland, Litauen, Slowenien und zuletzt Tschechien Quelle. Zusammen kommen diese sieben Länder auf rund 53 Millionen Einwohner, etwa 12 % der EU-Bevölkerung Quelle – weit entfernt von der für eine EU-weite Freigabe nötigen Schwelle von 65 %.

Deutschland gehört nicht zu diesen sieben Ländern – und ist dabei kein Einzelfall am Rand, sondern einer der Hauptgründe, warum die nötige Mehrheit fehlt: Neben Deutschland haben auch Frankreich, Italien und Spanien die niederländische Zulassung bisher nicht anerkannt, und diese vier Länder vereinen zusammen etwa 58 % der EU-Bevölkerung auf sich Quelle. Ohne mindestens einen Teil dieser vier Länder bleibt die für eine EU-weite Freigabe nötige Schwelle von 65 % der Bevölkerung unerreichbar, selbst wenn alle sieben bereits zustimmenden Länder zusammengerechnet werden Quelle. Schweden fordert zusätzlich, dass Tesla die Möglichkeit entfernt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, bevor es einer Freigabe zustimmt Quelle; Frankreich lehnt die Anerkennung der niederländischen Zulassung wegen Bedenken bei Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit in Städten ab Quelle. Die niederländische Zulassung nach Artikel 39 gilt ohnehin nicht automatisch in allen Mitgliedstaaten, sondern nur dort, wo eine nationale Behörde sie eigenständig anerkennt Quelle. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat FSD (Überwacht) bislang nicht anerkannt und prüft den Antrag weiterhin Quelle.

Was das für Ihren Tesla in Deutschland bedeutet

Solange weder eine deutsche nationale Anerkennung noch eine EU-weite Freigabe vorliegen, bleibt FSD (Überwacht) für Fahrzeuge in Deutschland gesperrt – unabhängig davon, ob Ihr Model 3, Model Y, Model S oder Model X die Hardware dafür mitbringt. Die Verschiebung auf Dezember 2026 bedeutet konkret: Bis mindestens zu diesem Termin kann sich an der EU-weiten Lage nichts ändern, selbst wenn einzelne Länder ihre eigene nationale Anerkennung vorher noch erweitern Quelle. Und selbst ein positives Votum im Dezember würde für Ihren Tesla in Deutschland nicht automatisch etwas ändern: Am Ende entscheidet weiterhin das Kraftfahrt-Bundesamt über die Umsetzung in Deutschland, das die niederländische Zulassung bislang nicht übernommen hat Quelle.

Ob die Abstimmung im Dezember tatsächlich stattfindet, ist damit die nächste Frage, die den Zeitplan für alle Tesla-Fahrer in Deutschland betrifft, die auf FSD (Überwacht) warten. Solange Deutschland selbst zu den vier zögernden großen Ländern zählt, hängt der Ausgang nicht nur von den Niederlanden oder Brüssel ab, sondern mit davon, ob und wann die deutsche Position sich ändert.

Quellen

  1. Electrek — EU delays Tesla 'Full Self-Driving' vote to December at the earliest
  2. ad-hoc-news.de — FSD Supervised: EU-Abstimmung am 6. Oktober über Freigabe

Dieser Artikel dient der Information und wurde unabhängig verfasst. Fahrzeugdaten und Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die genannten Quellen.