Tesla FSD wird zu „Tesla Assisted Driving“: was sich für Sie ändert

Tesla nennt sein Fahrassistenzsystem in Deutschland seit dem 6. Oktober 2026 nicht mehr „FSD (Überwacht)”, sondern „Tesla Assisted Driving” Quelle. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) veröffentlichte die Umbenennung an diesem Tag zusammen mit Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU), der den bisherigen Namen zuvor als irreführend kritisiert hatte Quelle. Für Ihren Tesla ändert sich dadurch vorerst nur die Bezeichnung auf der Herstellerseite: FSD bleibt in Deutschland weiterhin gesperrt, solange die EU-weite Zulassung von Tesla Assisted Driving nicht entschieden ist.
Die Einigung zwischen Bilger und Tesla
Die Bekanntgabe fällt auf denselben Tag, an dem in Brüssel auch der EU-Ausschuss TCMV zum niederländischen Zulassungsantrag tagte – allerdings ohne Abstimmung, wie bereits die Tagesordnung zeigte. Auf einer Fachkonferenz in Berlin deutete Bilger an diesem 6. Oktober 2026 zudem an, Deutschland werde notfalls prüfen, „was man in Deutschland tun könne”, falls sich die EU-Staaten nicht auf eine gemeinsame Zulassung einigten Quelle. Mit der jetzt veröffentlichten Einigung zur Umbenennung bekommt dieser Tag für Ihren Tesla eine zweite, konkretere Seite: Bevor über eine Zulassung überhaupt entschieden ist, haben sich Ministerium und Hersteller bereits auf Namen und technische Eckpunkte verständigt.
Laut dem Ministerium trafen sich Bilger und Tesla im September zu Gesprächen über technische Fragen und Haftungsfragen und erreichten dabei rasch eine gemeinsame Einschätzung und eine konstruktive Einigung Quelle. Der bisherige Name „FSD – Full Self-Driving Supervised” sei irreführend, weil das System die Fahraufgabe nicht vollständig übernehme; Tesla bot deshalb an, es in „Tesla Assisted Driving” umzubenennen Quelle. Im Gegenzug erklärte Bilger laut dpa, er werde sich für eine zügige EU-weite Zulassung einsetzen, damit Tesla-Fahrerinnen und -Fahrer „Assisted Driving” so schnell wie möglich EU-weit nutzen könnten Quelle. Teil der Einigung ist außerdem eine technische Vorgabe: Das System darf das zulässige Tempolimit um maximal 10 Prozent überschreiten Quelle. An der Verantwortung ändert das nichts: Sie bleiben laut Ministerium zu 100 Prozent verantwortlich für die sichere Fahrzeugführung Quelle.
Was sich auf der Tesla-Website wirklich ändert
Auf den deutschen und weiteren europäischen Webseiten des Herstellers steht inzwischen „Tesla Assisted Driving”, wo zuvor „Full Self-Driving (Supervised)” beziehungsweise auf Deutsch „Voll-Selbstständiges Fahren (Überwacht)” stand, berichtet die dpa Quelle. Bereits am 8. Oktober hatte mobiFlip gemeldet, dass Bilger den alten Namen als irreführend bezeichnet hatte und Tesla sich auf die neue Bezeichnung einließ; das Paket koste in Deutschland weiterhin 99 Euro im Monat im Abonnement, einen Einmalkauf gebe es nicht Quelle. An den Funktionen selbst hat sich durch die Umbenennung nichts geändert: Wer das Paket abonniert hat, erhält weiterhin dieselben Fahrassistenzfunktionen wie zuvor unter dem Namen FSD, nur die Bezeichnung in Menü, Rechnung und auf der Website ist neu. Für Sie heißt das konkret: Wenn Sie sich auf der deutschen Tesla-Website über das Paket informieren, finden Sie es dort nun unter dem neuen Namen „Tesla Assisted Driving” statt FSD – mit denselben Voraussetzungen und demselben Preis wie zuvor.
Umbenennung ist nicht die Freigabe
Für Ihren Tesla in Deutschland bleibt der eigentliche Streitpunkt ungelöst: FSD (Überwacht) alias Tesla Assisted Driving ist hierzulande nach wie vor nicht freigeschaltet. Die niederländische Behörde RDW hatte dem System am 10. April 2026 eine vorläufige EU-Typgenehmigung erteilt, die bislang nur einzelne Mitgliedstaaten für ihr Gebiet übernommen haben Quelle; eine EU-weite Entscheidung des Ausschusses TCMV ist frühestens im Dezember 2026 zu erwarten, da die nächste reguläre Sitzung erst dann stattfindet Quelle. Sollte diese Abstimmung erneut scheitern, hatte Bilger bereits einen möglichen deutschen Alleingang nach Artikel 39 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/858 ins Spiel gebracht Quelle. Die jetzige Einigung mit dem Ministerium ändert daran nichts: Sie betrifft den Namen und die technischen Rahmenbedingungen einer künftigen Zulassung, nicht deren Zeitpunkt. Solange keine dieser beiden Wege zu einem Ergebnis geführt hat, bleibt Ihr Tesla in Deutschland auf die bisherigen, bereits freigeschalteten Fahrassistenzfunktionen beschränkt – „Tesla Assisted Driving” ist bislang nur ein neuer Name für eine weiterhin gesperrte Funktion.
Quellen
- Bundesministerium für Verkehr — Aktueller Stand: Tesla-Assistenzsysteme
- heise online (dpa) — TAD statt FSD: Tesla benennt Fahrassistenten in Europa um
- mobiFlip — Tesla „Assisted Driving“ statt „FSD Supervised“ in Deutschland
- heise online — Teslas FSD: Verkehrsminister will notfalls deutschen Sonderweg prüfen
- electrive.net — EU-Abstimmung über Tesla FSD frühestens im Dezember
Dieser Artikel dient der Information und wurde unabhängig verfasst. Fahrzeugdaten und Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die genannten Quellen.



