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Braucht mein Tesla mit normalem Kennzeichen die grüne Plakette?

Ja. Die neue Ausnahme von der Plakettenpflicht gilt nur für Elektrofahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, also mit E-Kennzeichen. Ein Tesla mit normalem Kennzeichen braucht deshalb weiterhin die grüne Plakette, wenn er in eine Umweltzone einfährt.

Warum das Kennzeichen entscheidet

Die Verordnung nimmt Elektrofahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Anhang 3 der 35. BImSchV auf und befreit sie damit von der Plakettenpflicht (Quelle). Das E-Kennzeichen wird nach dem Verordnungsentwurf auf Antrag zugeteilt (Quelle). Wer dieses Kennzeichen nicht führt, fällt nicht unter die Ausnahme.

Die Begründung des Entwurfs macht den Zusammenhang deutlich: Das E-Kennzeichen zeigt faktisch bereits an, dass das Fahrzeug einfahren darf, und die zusätzliche Plakette war deshalb eine Redundanz (Quelle). Die Änderung beseitigt diese Redundanz, ohne die Umweltstandards für die Luft zu verändern. Für einen Tesla mit normalen Schildern bleibt die Plakette also Pflicht (Quelle).

Die Plakette selbst ist in der 35. BImSchV für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 vorgesehen, und dort ist die Farbe Grün festgelegt (Quelle). Ein Tesla mit normalem Kennzeichen und einer grünen Plakette bleibt damit in der Umweltzone zulässig. Die Frage nach der Befreiung stellt sich erst, wenn das E-Kennzeichen vorliegt.

Quellen

  1. Bundesrat — Drucksache 414/26, Verordnung der Bundesregierung
  2. Gesetze im Internet — 35. BImSchV, Anhang 3 (Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht)

Dieser Artikel dient der Information und wurde unabhängig verfasst. Fahrzeugdaten und Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die genannten Quellen.