Muss ich die Wallbox meines Tesla beim Netzbetreiber anmelden?
Ja, jede Wallbox für einen Tesla muss vor der ersten Nutzung beim Netzbetreiber angemeldet werden, unabhängig von ihrer Leistung. Das schreibt § 19 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung vor. Erst ab mehr als 12 Kilovoltampere Anschlussleistung braucht die Wallbox zusätzlich die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers, nicht nur eine einfache Anzeige.
Warum die Anmeldung Pflicht ist
Der Netzbetreiber muss wissen, welche Lasten an sein Niederspannungsnetz angeschlossen sind, um Überlastungen zu vermeiden. § 19 Absatz 2 NAV verpflichtet deshalb jeden Anschlussnehmer oder -nutzer, eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge vor der Inbetriebnahme mitzuteilen, auch wenn sie unterhalb der Zustimmungsschwelle von 12 Kilovoltampere bleibt Quelle. Für eine normale Tesla-Wallbox mit bis zu 11 kW genügt diese Anzeige; erst darüber hinaus muss der Netzbetreiber der Inbetriebnahme aktiv zustimmen, wofür er bis zu zwei Monate Zeit hat. Diese Pflicht gilt unabhängig von einer zweiten, seit dem 1. Januar 2024 bestehenden Regel für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, die für Wallboxen ab 4,2 Kilowatt zusätzlich eine Steuerungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber verlangt Quelle.
Quellen
Dieser Artikel dient der Information und wurde unabhängig verfasst. Fahrzeugdaten und Vorschriften können sich ändern: Prüfen Sie vor jeder Maßnahme die genannten Quellen.